Die Zuchttauglichkeitsprüfung

Maria João mit Kefira Kabbala van Diaspora

Im Rahmen der Zuchttauglichkeitsprüfung des Dobermann Vereins (DV) wird Gesundheit, Wesen und Schönheit für die Zucht kritisch geprüft. 

Als zuchttauglich im Sinne der ZTP gelten nur Dobermänner mit der Schönheitsbewertung "V" (vorzüglich), "SG" (sehr gut) oder "G" (gut-nur für Hündinnen) . 

Das Wesen wird in 2 Stufen bewertet: "1 A" für ein vorzügliches Wesen, "1 B" für ein sehr gutes Wesen. 

Einwandfreie Gesundheit ist die Voraussetzung für das Ablegen einer Zuchttauglichkeitsprüfung. Das gilt auch für die Elterntiere.

Für Hunde, die in die deutsche Zucht eingehen, ist die Prüfung Pflicht. Im Rest der Welt wird die Zuchttauglichkeitsprüfung mit steigender Tendenz auf freiwilliger Basis von ambitionierten Züchtern abgelegt. Wir befürworten die weitere Verbreitung der Zuchttauglichkeitsprüfung, weil dadurch die richtige Entwicklung der Rasse sichergestellt werden kann. Außerdem grenzen sich verantwortungsbewußte Züchter von kommerziellen Hundevermehrern ab, da die Ausbildung der Hunde durchaus einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor darstellt und nicht jedes beliebige Tier in die Zucht eingehen kann. Eine Zucht aus Gewinnstreben ist damit quasi ausgeschlossen.

Unsere Zuchthündinnen haben ihre Zuchttauglichkeitsprüfungen mit Erfolg absolviert.